Rechtsprechung:
FG Münster - Urteil vom 16.10.2003 (8 K 6350/01 F)

   

Kurzleitsatz:
Eingeschränkter Schuldzinsenabzug


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 4a; EStG § 52 Abs. 11;



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