Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Beschluss vom 11.08.2003 (II 56/03)

   

Kurzleitsatz:
Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch höheres Gewicht der Handlungskomponente


Relevante Normen:
StGB § 46 Abs. 1; StGB § 47 Abs. 1; StGB § 242 Abs. 1; StGB § 248a; GG Art. 20 Abs. 3;



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