Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.12.2003 (IX ZR 45/03)

   

Kurzleitsatz:
Begriff der nahestehenden Person im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 GesO


Relevante Normen:
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 3 2 Hs.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZI 2004, 449

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