Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 04.12.2003 (IX ZR 337/01)

   

Kurzleitsatz:
Aufrechnung mit einer Konkursforderung


Relevante Normen:
KO §§ 37 55 Nr. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang