Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 11.02.2003 (Rs C-187/01)

   

Kurzleitsatz:
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidungen, mit denen die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ohne Mitwirkung eines Gerichts endgültig beendet, nachdem der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt hat


Relevante Normen:
GG Art. 103; SDÜ (Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14.6.1985 vom 19. Juni 1990 - Schengener Durchführungsübereinkommen) Art. 54; StPO §§ 153 153a 264;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JZ 2003, 303
JuS 2003, 1211
NJW 2003, 1173
ZAR 2003, 151

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