Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 09.01.2004 (11 WF 195/03)

   

Kurzleitsatz:
Keine Berufung auf das Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB bei nachträglicher Änderung bereits geleisteter Unterhaltszahlungen


Relevante Normen:
BGB § 394; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2004, 437
OLGReport-Hamm 2004, 149

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