Rechtsprechung:
LG Stuttgart - Urteil vom 26.03.1999 (17 KLs 222 Js 31697/98)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Vorrätighalten von Hanfsamen zu Anbauzwecken in Verkaufsabsicht - Nicht geringe Menge - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer menge - minder schwerer Fall


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 29a Abs. Nr. 2, Abs. 2; 10. BtMÄndV (vom 20. Januar 1998 - BGBl I, 74);



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