Rechtsprechung:
FG Köln - Urteil vom 22.01.2004 (10 K 3816/00)

   

Kurzleitsatz:
Arbeitszimmer - Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b;



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