Rechtsprechung:
FG Nürnberg - Urteil vom 11.12.2003 (IV 300/02)

   

Kurzleitsatz:
Aufteilung des Pauschbetrags für Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG


Relevante Normen:
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2;



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