Rechtsprechung:
FG Nürnberg - Urteil vom 04.11.2003 (I 290/00)

   

Kurzleitsatz:
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung


Relevante Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 3b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2004, 354

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