Rechtsprechung:
FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.10.2003 (2 K 1366/01)

   

Kurzleitsatz:
Anwendung von § 16 Abs. 2 GrEStG nur bei Rückerwerb zwischen den am Erwerbsgeschäft beteiligten Personen; Grunderwerbsteuer


Relevante Normen:
GrEStG (1997) § 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 § 1 Abs. 1 Nr. 3; VermG;



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