Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 29.01.2004 (I ZR 163/01)

   

Kurzleitsatz:
"Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt bei der Beurteilung des vorbekannten Formenschatzes auf dem Warengebiet der Computergehäuse; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Schutzes für ein Geschmacksmuster


Relevante Normen:
GeschmMG § 1 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHReport 2004, 747
CR 2004, 489
GRUR 2004, 427
NJW-RR 2004, 1118
WRP 2004, 613

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