Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 29.01.2004 (I ZR 164/01)

   

Kurzleitsatz:
"Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt für die Beurteilung des vorbekannten Formenschatzes auf dem Warengebiet der Computergehäuse; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Schutzes für ein Geschmacksmuster


Relevante Normen:
GeschmMG § 1 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang