Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.02.2004 (2 ARs 276/03)

   

Kurzleitsatz:
Begrenzung des Begriffs "Handeltreiben"


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2004, 183

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