Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.01.2004 (2 StR 493/03)

   

Kurzleitsatz:
Kein Hang bei nur gelegentlichem oder häufigerem Betrinken


Relevante Normen:
StGB § 64;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2004, 365

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