Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Urteil vom 19.06.2000 (13 U 1951/99)

   

Kurzleitsatz:
Rechtstellung der Empfängerbank bei Gutschrift auf einem Konto mit nicht zuzuordnendem Empfängernamen


Relevante Normen:
BGB §§ 667 675;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Koblenz 2001, 62

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