Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Urteil vom 26.05.2000 (10 U 471/99)

   

Kurzleitsatz:
Verzug des Haftpflichtversicherers; Streitwert für Anwaltsgebühren für einen Haftpflichtschaden


Relevante Normen:
BGB § 286; BRAGO § 7; VVG § 11;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Koblenz 2000, 527

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