Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 15.03.2000 (3 W 148/00)

   

Kurzleitsatz:
Erstattung der Kosten des Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs


Relevante Normen:
ZPO § 98 § 101 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Koblenz 2000, 443

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