Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Urteil vom 11.02.2000 (10 U 570/99)

   

Kurzleitsatz:
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Hausratversicherung durch Einreichung fingierter Rechnungen; Anforderungen an die Belehrung über einen Anspruchsverlust bei vorsätzlicher folgenloser Obliegenheitsverletzung


Relevante Normen:
VHB 84 § 21; VVG § 6 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Koblenz 2000, 504
VersR 2001, 100

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