Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 03.02.2000 (8 W 68/00)

   

Kurzleitsatz:
Versagung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit


Relevante Normen:
ZPO § 114;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Koblenz 2000, 375

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