Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Urteil vom 08.02.2000 (3 U 431/99)

   

Kurzleitsatz:
Berichtigung des Tatbestandes hinsichtlich Äußerungen des Gerichts im Rahmen der mündlichen Verhandlung


Relevante Normen:
ZPO § 320;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Koblenz 2000, 369

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