Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Urteil vom 19.11.2002 (4 W 472/02)

   

Kurzleitsatz:
Wettbewerbswidrigkeit der Angabe einer "0190"-Telefonnummer zu geschäftlichen Zwecken ohne Hinweis auf die erhöhte Gebührenpflicht


Relevante Normen:
UWG § 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
CR 2004, 32
OLGReport-Koblenz 2003, 141

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang