Rechtsprechung:
LAG Düsseldorf - Beschluss vom 08.01.2004 (11 TaBV 33/03)

   

Kurzleitsatz:
Einsatz von Büropersonal zur Erledigung interner organisatorischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben des Betriebsrats


Relevante Normen:
BetrVG § 40;



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