Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Urteil vom 06.11.2003 (3 U 203/02)

   

Kurzleitsatz:
Wettbewerbsverstoß durch Bewerbung eines Arzneimittels für Anwendungsgebiet außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung - zum Vorliegen der Begehungsgefahr im Rahmen des Unterlassungsbegehrens


Relevante Normen:
HWG § 3a; UWG § 1; UWG § 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Hamburg 2004, 410

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