Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Urteil vom 11.09.2003 (3 U 217/02)

   

Kurzleitsatz:
Zur Frage des Wettbewerbsverstosses durch Anbieten von EDV-Programmen für Arztpraxen - in Zusammenarbeit mit einem Hersteller von Generika -, die bewirken, dass im Rahmen der Rezepterstellung bei Eingabe von Fertigarzneimitteln durch den Arzt auf dem Bildschirm das entsprechende Konkurrenzprodukt erscheint


Relevante Normen:
UWG § 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
CR 2004, 566
GRUR-RR 2004, 211
OLGReport-Hamburg 2004, 469

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