Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 15.03.2004 (2 Ss OWi 162/04)

   

Kurzleitsatz:
»Zu den Anforderungen an die Ausführungen im tatrichterlichen Urteil bei Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes.«


Relevante Normen:
StPO § 267;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 106, 466

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