Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 09.12.2003 (5 Ta 1076/03)

   

Kurzleitsatz:
Unzulässige Beschwerde gegen arbeitsgerichtlichen Beschluss im Richterablehnungsverfahren


Relevante Normen:
ArbGG § 49 Abs. 3; ArbGG § 68; ZPO §§ 3 ff; ZPO § 538 Abs. 2; ZPO § 572 Abs. 2 Satz 1;



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