Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 18.11.2003 (2 TaBV 586/03)

   

Kurzleitsatz:
Eingruppierung bei Einstellung als Leiterin des Arbeitsbereichs "Haushalt/do ityourself"


Relevante Normen:
BetrVG § 99 Abs. 4; ArbGG § 87 Abs. 2; ArbGG § 99 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
LAGReport 2004, 150

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