Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 11.03.2004 (5 Ta 52/04)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert für Beschäftigungsanspruch


Relevante Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 S. 1 Halbsatz 1;



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