Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 10.02.2004 (3 Ta 18/04)

   

Kurzleitsatz:
Mangels Beschwehr unzulässige Beschwerde gegen Urteilsberichtigung


Relevante Normen:
ZPO § 319 Abs. 3;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang