Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 11.07.2002 (Rs C-210/00)

   

Kurzleitsatz:
Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale gesetzliche Regelung, die Inländern einen Anspruch auf Überbrückungsgeld nur gewährt, wenn die höhere Schulbildung an einer Lehranstalt im Inland abgeschlossen wurde - Inländer auf der Suche nach einer ersten Anstellung, der seine höhere Schulbildung an einer Lehranstalt eines anderen Mitgliedstaats abgeschlossen hat


Relevante Normen:
EG Art. 39; EG-Vertrag Art. 48; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Art. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DVBl 2002, 1344

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang