Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 11.07.2002 (Rs C-294/00)

   

Kurzleitsatz:
Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Anwendungsbereich der Richtlinie 92/51/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die die Ausübung der ärzlichen Tätigkeiten einschließlich der in Deutschland dem Heilpraktiker gestatteten Tätigkeit den Inhabern eines Arztdiploms vorbehalten - Nationale Rechtsvorschriften, die die Ausbildung zu den ärztlichen Tätigkeiten bestimmten Einrichtungen vorbehalten und die Werbung für derartige Ausbildungen verbieten


Relevante Normen:
EG Art. 43 Art. 49; EG-Vertrag Art. 52 Art. 59; HPrG § 1; Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. L 209, S. 25);


Fundstellen dieser Entscheidung:
DVBl 2002, 1566
ZAR 2002, 292
wrp 2002, 918

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