Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 11.07.2002 (Rs C-62/00)

   

Kurzleitsatz:
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die rückwirkend eine Verjährungsfrist für die Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge verkürzt - Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Effektivität und des Vertrauensschutzes


Relevante Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in derFassung der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer (ABl. L 384, S. 47) Art. 11 Teil A Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2002, 1486
DVBl 2002, 1364

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