Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 20.11.2003 (Rs C-8/01)

   

Kurzleitsatz:
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe f und 13 Teil B Buchstabe a - Befreiung von Dienstleistungen, die von selbständigen Zusammenschlüssen erbracht werden und nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen [können] - Befreiung von Versicherungsumsätzen und den dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern durchgeführt werden - Schätzung der Schäden an Kraftfahrzeugen durch eine Vereinigung für die Versicherungsgesellschaften, die Mitglieder dieser V...


Relevante Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) Art. 13Teil A Abs. 1 Buchstabe f, Teil B Buchstabe a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
IStR 2004, 57

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