Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 13.11.2003 (Rs C-153/02)

   

Kurzleitsatz:
Niederlassungsfreiheit - Anerkennung der Diplome - Von einer Universität mit Sitz in einem Mitgliedstaat ausgestelltes Diplom - Unterricht zur Vorbereitung auf das Diplom, der in einem anderen Mitgliedstaat und von einer anderen Bildungseinrichtung erteilt wird


Relevante Normen:
Beschluss 63/266/EWG des Rates vom 2. April 1963 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung (ABl. 1963, Nr. 63, S. 1338); EG Art. 39 Art. 43 Art. 49; Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. 1989, L 19, S. 16);


Fundstellen dieser Entscheidung:
DVBl 2004, 330
EWS 2004, 35
EuZW 2004120
NJW 2004, 1584
ZAR 2004, 154

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