Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 19.11.2002 (Rs C 188/00)

   

Kurzleitsatz:
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Anwendungsbereich - Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats - Türkischer Staatsangehöriger, der im Rahmen einer Berufsausbildung entgeltlich beschäftigt ist - Wirkungen einer Ausweisung


Relevante Normen:
Assoziierungsabkommen EWG - Türkei; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (Der Assoziationsrat wurde durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichtet,das am 12. September 1963 in Ankara von der Republik Türkei einerseits und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft andererseits unterzeichnet und durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 im Namen der Gemeinschaftgeschlossen, gebilligt und bestätigt wurde - ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685) Art. 6 Abs. 1 Art. 7 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 2003, 599
ZAR 2003, 150

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