Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 21.01.2003 (Rs C-318/00)

   

Kurzleitsatz:
Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Werbung für alkoholische Getränke bei einer Sportveranstaltung, die in einem Mitgliedstaat stattfindet, nach dessen Rechtsvorschriften Fernsehwerbung für alkoholische Getränke zulässig ist, die aber in einen anderen Mitgliedstaat übertragen wird, nach dessen Rechtsvorschriften solche Werbung verboten ist - Erheblichkeit der Fragen für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits


Relevante Normen:
EG Art. 49; EG-Vertrag Art. 59;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 2003, 645
ZUM-RD 2003, 281

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