Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 15.05.2003 (Rs C-160/01)

   

Kurzleitsatz:
Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der Garantiezeitraum zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung endet, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht - Artikel 141 EG - Mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen, die sich im Erziehungsurlaub befinden - Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht


Relevante Normen:
BErzGG § 15 Abs. 1; EG Art. 141; MuSchG § 6 Abs. 1; Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 283, S. 23) Art. 3 Art. 4; SGB III § 183 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BAGReport 2003, 275
BB 2003, 1440
NJ 2003, 670
NZA 2003, 713
NZI 2003, 394
ZIP 2002, 1253
ZIP 2003, 1000

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