Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 18.09.2003 (Rs C-125/01)

   

Kurzleitsatz:
Arbeitnehmerschutz - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Garantieleistungen im Hinblick auf die Erfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen - Nationale Vorschrift, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten für den Zahlungsantrag und die Möglichkeit eines Neubeginns dieser Frist vorsieht


Relevante Normen:
AFG § 141b Abs. 1 § 141e; Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 283, S. 23) Art. 9; SGB III § 430 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AuR 2004, 116
BB 2003, 2575
DVBl 2004, 197
NJW 2004, 436
NZI 2003, 617
SozR 4-4300 § 324 Nr. 1
ZIP 2003, 2173

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