Rechtsprechung:
FG München - Beschluss vom 07.04.2004 (6 V 1340/03)

   

Kurzleitsatz:
überhöhter Kaufpreis eines Grundstücks als verdeckte Gewinnausschüttung; (verdeckte Gewinnausschüttung bei Verkauf eines Grundstücks); Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 1994; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1994 und 31.12.1995; Gewerbesteuermessbetrag 1994


Relevante Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang