Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 07.04.2004 (8 W 23/04)

   

Kurzleitsatz:
Berechnung des Gebührenstreitwertes bei Vergleichsabschluss über die Fortsetzung eines Mietverhältnisses zu einem bestimmten - geringeren - Mietzins


Relevante Normen:
ZPO § 9; GKG § 16 Abs. 5; BRAGO § 9;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport 2004, 499

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