Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 01.04.2004 (8 U 219/03)

   

Kurzleitsatz:
Vermietung bisher zu Wohnzwecken genutzter Räume als Gewerberäume: Zur Frage fristloser Kündigung des Mieters wegen fehlender behördlicher Genehmigung der Umwidmung sowie Schadensersatzpflicht des Vermieters


Relevante Normen:
BGB § 536a Abs. 1; BGB § 536 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;



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