Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 01.04.2004 (8 W 19/04)

   

Kurzleitsatz:
Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- EUR


Relevante Normen:
ZPO § 114; ZPO § 115; ZPO § 118;



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