Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 19.02.2004 (8 U 185/03)

   

Kurzleitsatz:
Zur Frage des Vorenthaltens der Mietsache nach Beendigung des Mietvertrages sowie zur Frage der Schadensersatzpflicht des Mieters wegen des Nichtzustandekommens eines Nachfolgemietvertrages


Relevante Normen:
BGB § 546a; BGB § 326 Abs. 1 (a.F.); ZPO § 138 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport-Berlin 2004, 175

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang