Rechtsprechung:
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.05.2002 (10 B 671/02)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ist vor dem 3.8.2001, dem Tag des Inkrafttretens des Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001 (BGBl. I S. 1950), nach dem Windfarmen mit mehr als drei Windenergieanlagen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, eine Baugenehmigung zur Errichtung einer dementsprechenden Windfarm beantragt worden, so richtet es sich nach § 67 Abs. 2 BImSchG, ob das Genehmigungsverfahren nach den (neuen) Vorsc...


Relevante Normen:
BImSchG § 67 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BauR 2002, 1514
DVBl 2002, 1144
GewArch 2002, 384
NVwZ 2002, 1131
UPR 2003, 40

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