Rechtsprechung:
OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.04.2002 (8 A 3365/99)

   

Kurzleitsatz:
»1. Legt die beigeladene Gemeinde Rechtsmittel gegen ein Urteil ein, das zur Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung verpflichtet, kann sie eine Überprüfung nur insoweit verlangen, als sie in ihrer Planungshoheit berührt ist.2. Die Festlegung von Abgrabungskonzentrationszonen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges Plankonzept für das gesamte Gemeindegebiet voraus.3. Bei der Ausweisung von Abgrabungskonzentrationszonen ist die Gemeinde nicht verpflichtet, Untersuchungen zum Bedarf an Bodenschätz...


Relevante Normen:
BauGB § 35; AbgrG NRW § 3; AbgrG NRW § 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DVBl 2002, 1143
NuR 2002, 625
UPR 2003, 79

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang