Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.03.2004 (5 StR 53/04)

   

Kurzleitsatz:
Unterlassen der Belehrung nach § 52 Abs. 3 StPO, Beweiskraft des Protokolls, Beruhen bei früherer Belehrung


Relevante Normen:
StPO § 52 Abs. 3 § 274 § 337 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2004, 212
StV 2004, 297
wistra 2004, 349

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