Rechtsprechung:
OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 23.06.1998 (3 L 209/96)

   

Kurzleitsatz:
Metall verarbeitender Betrieb im Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, TA-Lärm, modifizierende Auflagen


Relevante Normen:
BauGB § 34 § 35; BImSchG § 5;



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