Rechtsprechung:
OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 20.05.1998 (2 M 66/98)

   

Kurzleitsatz:
Kommunalverfassung, Informationsrecht der Gemeindevertreter, Übersendung von Beschlussunterlagen


Relevante Normen:
Kommunalverfassung § 29 Abs. 3 S. 3;



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