Rechtsprechung:
LAG Hamm - Beschluss vom 12.03.2004 (10 TaBV 161/03)

   

Kurzleitsatz:
Behinderung der Betriebsratsarbeit - Umfang der Information und Unterrichtung der Belegschaft durch den Betriebsrat durch ein dem Betriebsrat zur eigenen Nutzung zur Verfügung gestelltes betriebsinternes Kommunikationssystem - Intranet - eigenmächtiger Entfernungsanspruch des Arbeitgebers


Relevante Normen:
BetrVG § 23 Abs. 3; BetrVG § 74 Abs. 2; BetrVG § 74 Abs. 2 S. 3; BetrVG § 78 Satz 1; ArbGG § 2a; ArbGG § 80 Abs. 1; ArbGG § 81; ArbGG § 10; ArbGG § 83 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
LAGReport 2004, 320

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